Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg
Gebietsausweisung per Allgemeinverfügung zum 15.06.2021
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat mit einer Allgemeinverfügung zum 15.06.2021 die im Strahlenschutzgesetz vorgeschriebene Ausweisung von Radonvorsorgegebieten zunächst – voraussichtlich bis 2030/2031 abgeschlossen.
Es wurden 29 Radonvorsorgegebiete auf der Ebene Gemeinde/Gemeindegebiet als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Die ausgewiesenen Gebiete liegen in den Landkreisen: Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Ortenau, Rottweil, Schwarzwald-Baar, Waldshut.
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Landkreis Lörrach
- Aitern
- Böllen
- Fröhnd
- Häg-Ehrsberg
- Kleines Wiesental
- Schönau im Schwarzwald
- Schönenberg
- Todtnau
- Tunau
- Utzenfeld
- Wembach
- Zell im Wiesental
Landkreis Ortenau
Landkreis Rottweil
Landkreis Schwarzwald-Baar
Landkreis Waldshut
Weiterfürhende, bundeslandspezifische Informationen finden Sie auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW