Zuletzt geändert am 27. Dezember 2023 von Marc Ellinger

Radonvorsorgegebiete in Sachsen

Mit der „Allgemeinverfügung zur Festlegung von Gebieten zum Schutz vor Radon nach §121 Absatz1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes“ vom 19. November 2020 hat der Freistaat Sachsen die Radonvorsorgegebiete festgelegt.