Radonvorsorgegebiete in Sachsen
Mit der „Allgemeinverfügung zur Festlegung von Gebieten zum Schutz vor Radon nach §121 Absatz1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes“ vom 19. November 2020 hat der Freistaat Sachsen die Radonvorsorgegebiete festgelegt.
Mit der „Allgemeinverfügung zur Festlegung von Gebieten zum Schutz vor Radon nach §121 Absatz1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes“ vom 19. November 2020 hat der Freistaat Sachsen die Radonvorsorgegebiete festgelegt.