Zuletzt geändert am 17. Juni 2020 von _admin

Radonschutz beim Neubau

Baulicher Radonschutz beim Neubau

Bauliche Maßnahmen zum Schutz vor erhöhten Radonbelastungen in Innenräumen sind Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Je niedriger die Radonexposition in den Innenräumen eines Gebäudes, umso geringer ist das Risiko für die Nutzer an durch die Radonbelastung induziertem Lungenkrebs zu erkranken.

 

Grundsätzliche Anforderung lt. Strahlenschutzgesetz: In gesamten Bundesgebiet sind Neubauten radondicht zu erstellen!!!

Beratungspflichten der Baubeteiligten

Die Bauschaffenden (Architekten, Bauingenieure, Bauunternehmen und Bauhandwerker) kommen an zwei grundlegenden Tatsachen nicht vorbei. Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) (Radon ab §128ff) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchVO) (Radon ab §154ff) sind  im Oktober 2017 inkraftgetreten und damit rechtsgültig. Die beiden gesetzlichen Regelungen enthalten unter anderem Empfehlungen für radonschützendes Bauen. Es bestehen seitens der Planer, Ingenieure und Bauhandwerker Obliegenheitspflichten gegenüber dem Auftraggeber, die sich aus dem Werkvertragsrecht herleiten.  Dazu gehören unter anderem umfassende Aufklärungs-, Kooperation- und Beratungspflichten – aus was die Themen Radonbelastung, Gesundheitsrisiken und Möglichkeiten des baulichen Radonschutzes angeht.

Wenn die Betreffenden diesen Pflichten konsequent nachkommen, sollte das Thema der Radonbelastung in Innenräumen und der – wenn erforderlich werdenden – möglichen Strategie zur Reduzierung bzw. zur Minimierung der Radonbelastung in Innenräumen im Rahmen der Planungsgespräche mindestens einmal besprochen werden. bzw. besprochen worden sein.

 

Empfehlung nach Strahlenschutzgesetz

Das Strahlenschutzgesetz postuliert, dass eine Ausführung, die die aktuellen Regelungen zum Feuchteschutz berücksichtigt, ausreichend sei, eine  Radondichtheit der erdberührten Gebäudehülle zu erzielen

Wasserdicht = Radondicht (?)

Diese Annahme gilt zumindest nach den Regelungen und Empfehlungen des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung.

Ob dem tatsächlich so ist, bleibt abzuwarten; denn Wasser (H2O) ist ein aus 3 Atomen (2 mal Sauerstoff, einmal Wasserstoff) bestehendes tetraederförmiges Molekül. Mit allen Abständen der Atome untereinander, ist ein Wassermolekül sehr viel größer als ein Atom Radon-222. Bei allen am Bau tätigen, die beruflich mit Wasser zu tun haben, ist der Leitsatz „Wasser hat einen kleinen Kopf“ wohlbekannt. In Analogie dazu: Radon hat  einen noch viel kleineren Kopf als Wasser!

Nur weil Gesetzgeber und Politik es so definieren wollen, muss wasserdicht nicht auch zwingend radondicht sein.

Aber – dahingehend hat der Gesetzgeber recht – wo Wasser irgendwie eindringen kann, kann Radon-222 das auch.

Im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) §123 Maßnahmen bei Gebäuden heißt es dazu:

„Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn

1.
die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden …“

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)  präzisiert das im § 154 für Neubauten in den – noch auszuweisenden – Radonvorsorgegebieten dahingehend

„3. Begrenzung der Rissbildung in Wänden und Böden mit Erdkontakt und Auswahl diffusionshemmender
Betonsorten mit der erforderlichen Dicke der Bauteile, …“

Im Grunde wird damit ein Freibrief für wasserdichte Stahlbetonkeller bzw. wasserdichte Stahlbetonbodenplatten erteilt.

Wasserdichte Stahlbetonkonstruktionen nach der WU-Richtlinie des Deutschen ausschusses für Stahlbeton sind dicht, weil:

  • die erdberührten Bauteile (Bodenplatte und Außenwände) ausreichend dick dimensioniert werden,
  • einen entsprechend auf die Konstruktionsweise – Rissbreitenbegrenzung – abgestimmten Anteil an Stahlarmierung aufweisen,
  • die Bauteile mit hochwertigen Betonrezepturen ausgeführt werden,
  • die betonierten Bauteile eine konsequente Betonnachbehandlung erfahren,
  • die Arbeiten mit hoher handwerklicher Präzision und Sorgfalt erstellt werden.

All das, die zusätzliche Bewehrung (gegenüber einem nicht wasserdichten Stahlbetonkeller), ggf. Gebühren für separate Qualitätszertifikatgeber, der hochwertigere Beton, etc. kosten Geld. Geld ,das auf jeden Fall dann sinnvoll angelegt ist, wenn aufgrund der Wassersituation im Baugrund ohnehin ein wasserdichter Keller erforderlich ist.  Doch was ist, wenn das aufgrund gut versickerungsfähiger Böden kein wasserdichter Keller notwendig ist?

Gut wasserdurchlässige Böden sind auch gut gasdurchlässig, eine erhöhtes Radonaufkommen kann daher nicht ausgeschlossen werden. Braucht es dann trotzdem einen teuren, wasserdichten (weil politisch gewollt dann auch radondichten) Stahlbetonkeller.

Wer das Geld ausgeben möchte, darf das gerne tun, aber es gibt aus Sicht des Inhabers alternative/preisgünstigere Möglichkeiten, sich vor einer erhöhten Radonbelastung im Haus zu schützen.

Hinweis: auch wenn der Keller oder die Bodenplatte nicht als wasserdichtes Stahlbetonbauteil erstellt wird; es muss handwerklich sorgfältig gearbeitet werden und die sorgfältige Betonnachbehandlung muss unbedingt stattfinden. Durch die Betonnachbehandlung wird die oberfläche Abtrocknung des aushärtenden Betons verhindert. Somit reduzieren sich Rissanzahl und Rissbreiten, der sich immer bildenden Schwindrisse. Eine sorgfältige Betonnachbehandlung ist der Schlüssel zur Erstellung von Betonbauteilen, die den Zutritt von Radon ins Bauwerk verhindern oder zumindest erheblich erschweren

Alternative Möglichkeiten

Warum nicht das im Boden aufsteigende Radon ableiten, bevor es überhaupt ins Haus eindringen kann? Gase bewegen sich in Richtung des Druckgefälles. Wird durch aktives Absaugen ein Bereich mit geringerem Druck geschaffen, werden sich im Boden vorhandenen Gase auf diese Drucksenke zu bewegen. Hierbei kann mit vergleichsweise niedrigen Druckdifferenzen und somit mit geringem Energieaufwand gearbeitet werden.

Radondränage

Es ist zum Beispiel möglich in das Schotterpolster unter der Bodenplatte mehrere Dränagerohre zu legen, die an einer Stelle (innerhalb des Hauses oder auch außerhalb) zusammengefasst werden. Diese präventive Maßnahme lässt dem Hauseigentümer auch im Nachhinein alle Möglichkeiten offen. Ist die Radonbelastung im Gebäude nahe an der natürlichen Belastung , muss und kann er gar nichts tun. Ist sie höher, kann er in Abhängigkeit von seiner Bereitschaft sich gegenüber Radon zu exponieren, Ableitungsmaßnahmen treffen. Die Erstinvestition ist gering, das Fehlerpotenzial auch.

Vorab Messung der Bodenluftkonzentration auf dem Baugrundstück

Im Hinblick auf die Messungen gehen die Expertenmeinungen auseinander. In Bereichen wo  mit sehr hohen Belastungen der Bodenluft zu rechnen ist, z.B. ehemalige Abraumhalden aus dem Uranbergbau   könnte dies sinnvoll sein. Aber unabhängig von der Bodenluftkonzentration – radondichtes Bauen ist gesetzlich vorgeschrieben und somit konstruktiv umzusetzen.  kann aber durch entsprechende bauliche Maßnahmen

Ist die Einhaltung des Referenzwertes geschuldet?

JA, bei Neubauten seit 2019 immer! Grundsätzlich gilt im gesamten Bundesgebiet, dass neu zu erstellende Gebäude so erstellt, d.h. geplant und ausgeführt werden müssen, dass ein Radoneintritt aus dem Erdreich verhindert, oder zumindest sehr stark erschwert wird.  Im Strahlenschutzgesetz wird dabei auf die Einhaltung der aktuell geltenden Regelungen zum Feuchteschutz verwiesen. Das trifft aber- darüber ist man sich in den Fachkreisen einig – nur dann zu, wenn  die Ausführung der erdberührten Gebäudehülle  entweder als wasserdichte WU-Konstruktion  für die Beanspruchungsklasse 1 (BKL1) oder mit einer Bauwerksabdichtung für die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E  drückendes Wasser bis 3m Eintauchtiefe ausgeführt ist.