Zuletzt geändert am 17. Juni 2020 von _admin

Umsetzung der Vorgaben

Umsetzung der Vorgaben lt. Strahlenschutzgesetz

Ausweisung der Radonvorsorgegbiet Fristsetzung zum 31.12.2020
Die Bundesländer
Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Die anderen Bundesländer berufen sich ledigleich auf die Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und tun zumindest erkennbar nichts darüber hinaus.
Die Übersichtskarte der Radonvorsorgegebiete kann beim BfS eingesehen werden. Dort sind auch die Gemeindegebiete verlinkt, die als Radonvorsorgegebite deklariert wurden

Radonmaßnahmenplan

Das Bundesumweltministerium BMUV hate den Radonmaßnahmenplan als Pdf bereitgestellt

Umsetzung in den einzelnen Bundesländern

Mit Ausweisung der Radonvorsorgegebiete in den genannten Bundesländern, hat die Messpflicht für die Unternehmen begonnen, die Betriebsstätten mit Räumlichkeiten in den Radonvorsorgegebieten unterhalten.

Auswertung der Messergebnisse

Die arbeitsplatzbezogenen Messungen laufen noch.