Zuletzt geändert am 22. August 2023 von Marc Ellinger

Radonproblemzonen

BfS-News

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat im Dezember 2023 eine neue Übersichtskarte – sh. oben – veröffentlicht, die eine Abschätzung der Radonbelastung in Gebäuden darstellen soll.
Diese Karte ist unter https://www.bfs.de/SharedDocs/Bilder/BfS/DE/ion/umwelt/radon-karte-innenraeume.jpg?__blob=poster&v=28 im Großformat einsehbar. Es ist jedoch nicht möglich aufgrund der Farbgestaltung auf die Radonbelastung der Gebäude zu schließen. Diese kann nur durch Messung ermittelt werden.

Die Problemzone – nur die Messung zeigt das auf

Der durch mehr oder weniger durch Radon in der Raumluft belastete Gebäudebereich beginnt unmittelbar nach der im Sockelgeschoss oder Erdgeschoss liegenden Eingangs- oder Zugangstür. Dieser Sachverhalt ist vollkommen unabhängig von der Ausweisung des Gemeindegebiets als Radonvorsorgegebiet oder eben Nicht-Radonvorsorgegebiet. Ob in diesen erdnahen oder sogar erdberührten Gebäudebereichen eine erhöhte Radonbelastung in der Raumluft vorliegt, kann nur durch eine Radonmessung ermittelt werden. Gegenüber den Messwerten im Außenbereich wird es in Gebäuden immer erhöhte Messwerte geben, weil sichin den Räumen aufgrund der dort bei geschlossenen Fenstern fehlenden Windeinwirkung, die das aus dem Erdreich austretende Radon schnell verteilt und verdünnt, Radon in der Raumluft anreichert. Nur eine solche Messung bringt dem Hauseigentümer/-bewohner letzendlich Sicherheit darüber, dass er kein „Radonproblem“ oder eben doch ein solches hat und handeln könnte / sollte oder muss.

Der Radonzutritt aus dem Erdreich ins Gebäude ist ein kontinuierlicher, ohne nennenswerte Unterbrechung stattfindender dauernder Vorgang. Er ist daher anders zu betrachten, als zum Beispiel ein Kochvorgang, bei dem sich die Luft in Küche und ggf. angrenzende Räume mit Beimengungen aus den Ausdünstungen des Kochens anreichert. Wird im Anschluss ans Kochen gut gelüftet, sind die Folgen nicht mehr lange wahrnehmbar. Das Radon strömt im Gegensatz dazu fortwährend und dauerhaft nach.

Gesundheitsrisiko Radon in Aufenthalts- und Wohnräumen

Eine erhöhte Radonbelastung  der Raumluft, kann – diese Erkenntnis darf als gesichert gelten – sich nachteilig auf die menschliche Gesundheit, respektive auf das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken, auswirken. Es gibt dabei keinen unteren Schwellenwert. Von daher darf der Grundsatz – je weniger desto weniger gesundheitsgefährdend – in der Beurteilung der individuellen Radonsituation verfolgt werden.  Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte durchaus ihre Gründe im 2009 erschienenen „Handbook on indoor radon“ den Wert 100 Bq/m³ zu fordern. Von daher sind Werte deutlich unter 100 Bq/m³ immer besser als Werte die über 100 Bq/m³ liegen. Der eigentliche Problembereich kann schon dort beginnen/sein, wo der aktuell gesetzte Referenzwert (Jahresmittelwert der Radonbelastung) von 300 Bq/m³ nicht nenneswert unterschritten wird.

Radon verbleibt aber nicht in den erdnah /erdberührt liegenden Geschossen und Räumlichkeiten. Es kann sich über die natürliche Druckdifferenz innerhalb des Gebäudes – im Regelfall ist der herrschende Luftdruck im untersten Geschoss am höchsten, und im obersten Geschoss am geringsten  über die vertikalen Strukturen, Treppenhäuser, Installationsschächte, nicht konvektionsdicht verschlossene Deckendurchbrüche auch in die höherliegenden Geschosse ausbreiten.

Radonschutz im Neubau

Das alles – die radondichte Gebäudehülle zum Erdreich hin, das dichte Verschließen von Deckenöffnungen, die räumliche Abtrennung des Treppenhauses – lässt sich im Neubau relativ leicht durch Berücksichtigung in der Planung und der Ausführung bewerkstelligen.

Radonbelastung in bestehenden Gebäuden – Vorsicht bei Modernisierungen!

Im Gebäudebestand muss – das erfordert durchaus ein gewisses Maß an Demut – die bauliche Situation und die vorhandene Radonbelastung, die vorgefunden wird, als gegeben akzeptiert werden. Hier lieferen nur Messungen  und eine umfassende Zustandsfeststellung des Gebäudes belastbare Ausgangsdaten für weiterführende Überlegungen. Diese stehen vor allem dann an, wenn mit der Zielsetzung die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern die Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle verringert wird. Also immer dann, wenn Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, die im Regelfall immer mit der Herstellung raumseitig luftundurchlässiger Schichten verbunden sind, durchgeführt und/oder, wenn neue und somit dichtere Fenster eingebaut werden. Hauseigentümer, die das beabsichtigen, sowie die von Ihnen eingeschalteten Planer, Fachplaner sowie die ausführenden Unternehmen sind gehalten die Problematik einer aufgrund der luftundurchlässiger werden Gebäudehülle zunehmenden Radonbelastung in den Aufenthaltsräumen nicht außer Acht zu lassen und – als planende oder ausführende Vertragspartner – die Hauseigentümer/Investoren darauf hinzuweisen.